Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte der Speyerer Staatsrechtier Hans Herbert von Arnim (DUV). Jetzt kämpfen er und 30 Kollegen mit einem öffentlichen Appell gegen eine drohende Drei-Prozent-Hürde. Unser Redakteur Stefan Keller hat den Juristen befragt
Eine automatische Gehaltserhöhung – wer wünscht sich das nicht? Die Bundestagsabgeordneten hatten ...
Bundestagspräsident Lammert will die Diäten erhöhen. Völlig inakzeptabel, sagt Verfassungsrechtler H...
Der EuGH hat entschieden (JZ 2012, 199, in diesem Heft), dass der Geschädigte im Fall der Persönlich...
Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei müss...
Hans Herbert von Arnim kritisiert die geplante Erhöhung der Abgeordneten-Diäten - und hält sie für v...
Im Falle eines Rücktritts dürfte Bundespräsident Wulff keinen Ehrensold erhalten, sagen Rechtswissen...
Die Politik wird viel zu sehr von den Parteien beherrscht, kritisiert Prof. Hans Herbert von Arnim. ...
Deutschland hat kein Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten, kritisiert Verfassungsrechtler Ha...
Im Streit zwischen der Kanzlerin und ihrem Minister ist von Europa viel die Rede, doch aus der Situa...
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim geht davon aus, dass Bundespräsident Christian Wulff gegen...
Die französisch-eidgenössischen Beziehungen der Frühen Neuzeit waren von extremer Ungleichheit der A...
Die Welt berichtet über einen Aktenfund unseres Redaktionsmitgliedes Dr. Sebastian Weitkamp (Stiftun...
Die „Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ unter dem Vorsitz des früheren Bundesj...
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0113.html "Das Aktionsbündnis hält die Einführun...
Reichswehr und Freikorps gehen nach der Besetzung Münchens nicht durchwegs so legal vor, wie das Pla...
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